Startseite Kontakt |
Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
|||
| Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die Lieferung von
Bildmaterial und die Vergabe von Nutzungsrechten des JAZZ ARCHIV
HAMBURG - Moorfleeter Deich 97, 22113 Hamburg Inhalt I. Allgemeines II. Überlassenes Bildmaterial III. Nutzungsrechte IV. Honorare V. Rückgabe des Bildmaterials VI. Bearbeitungsgebühren VII.Vertragsstrafe, Blockierung, Schadenersatz VIII.Schlussbestimmungen I. Allgemeines 1. Das JAZZ ARCHIV HAMBURG verfügt über Bildmaterial, das fast ausschließlich als Original Diamaterial oder als digitales Material vorliegt. In Einzelfällen liegen auch Dia-Duplikate vor. 2. Unter Kunde wird jede/r Geschäftspartner/in verstanden, der/die Material vom JAZZ ARCHIV HAMBURG anfordert, Bildmaterial von der JAZZ ARCHIV HAMBURG Website www.jazzarchiv-hamburg.de herunterlädt oder auf Grund einer Vereinbarung mit dem JAZZ ARCHIV HAMBURG Bildmaterial nutzen darf. 3. Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom JAZZ ARCHIV HAMBURG durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 4. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Urhebers durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. 5. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kundin erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass das JAZZ ARCHIV HAMBURG diese schriftlich anerkennt. 6. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung ebenfalls für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des JAZZ ARCHIV HAMBURG. II. Überlassenes Bildmaterial 1. Das überlassene Bildmaterial wird vom JAZZ ARCHIV HAMBURG nur leihweise zur Verfügung gestellt und bleibt Eigentum der Urheber, und zwar auch in dem Fall, dass Schadenersatz hierfür geleistet wird. 2. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf Bildmaterial an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. 3. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder den Inhalt, die Qualität oder den Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. III. Nutzungsrechte 1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. 2. Der Kunde hat bei einer Bestellung von Bildmaterial Art und Umfang der geplanten Nutzung und den Verwendungszweck genau anzugeben. Eine Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung darf erst nach Zustimmung des JAZZ ARCHIV HAMBURG erfolgen. Im Zweifelsfall ist dasjenigeMedium maßgeblich, für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist. 3. Low- Resolution-Material von der JAZZ ARCHIV HAMBURG Website darf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. 4. Das JAZZ ARCHIV HAMBURG verlangt ausdrücklich einen Urhebernachweis/ Copyrightvermerk gemäß §1 Urheberrechtsgesetz und zwar so, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. 5. Der Kunde ist verpflichtet bei der digitalen Erfassung den Namen des Urhebers und des JAZZ ARCHIV HAMBURG mit den Bilddateien elektronisch zu verknüpfen und er hat dafür zu sorgen, dass die Dateien bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleiben. 6. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des JAZZ ARCHIV HAMBURG und nur bei Kennzeichnung gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv verwendet werden. 7. Der Kunde ist nicht berechtigt die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. 8. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Urheber vorgegebenen Urhebervermerks. 9. Sollten bei der Lieferung digitalen Materials Mängel in der Bildqualität auftreten, hat der Kunde Anspruch auf einen erneuten Download/Ersatzlieferung. Können die Mängel dadurch nicht beseitigt werden, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder nach Vereinbarung mindern. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall, außer bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. IV. Honorare 1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste des Jazz Archivs, welche sich an der aktuell gültigen Bild-Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) orientiert, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. III. 2. oder Ziff. III. 3. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. 3. Jede Verwendung ist honorarpflichtig, auch die Verwendung als Arbeitsvorlage, z.B. für Präsentationen, Probehefte etc. 4. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. 5. Das Honorar gemäß Ziff. IV 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. 6. Das Honorar ist spätestens binnen 4 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. V. Rückgabe des Bildmaterials 1. Dias sind in der gelieferten Form spätestens 4 Wochen nach dem Lieferdatum unaufgefordert zurückzusenden. Eine Verlängerung der Frist ist nur nach Absprache möglich. 2. Die Dias werden richtig herum gerahmt in Diarahmen geliefert. Bei einer Herausnahme der Dias oder dem Öffnen der Rahmen werden im Falle der Nicht-Veröffentlichung Layoutgebühren fällig. 3. Digitales Bildmaterial ist nach Veröffentlichung sofort zu löschen bzw. innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt. Eine Archivierung ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung des JAZZ ARCHIV HAMBURG gestattet. 4. Bei Veröffentlichung ist ein Belegexemplar beizufügen. 5. Die Rücksendung des Diamaterials erfolgt durch den Kunden auf seine Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim JAZZ ARCHIV HAMBURG. VI. Bearbeitungsgebühren 1. Alle Materiallieferungen sind gebührenpflichig. Die Bearbeitungsgebühr richtet sich nach Art und Umfang, beträgt jedoch mindestens Euro 15,00 und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2. Im Falle einer Veröffentlichung entfällt die Bearbeitungsgebühr. 3. Porto, Luftfrachtgebühr und Kurierkosten trägt der Kunde. VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadenersatz 1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des JAZZ ARCHIV HAMBURG) erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall ein Honorar entsprechend der Nutzung und dementsprechend unserer aktuellen Preisliste und als Aufschlag zusätzlich eine Vertragsstrafe i.s.v. § 97 UrhrG in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche. 2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag auf das Nutzungshonorar in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. 3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V 1. und 3. gesetzten Fristen eine Haltegebühr in Höhe von Euro 1,00 pro Tag und Bild für Originaldias zu zahlen. 4. Für abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadenersatz zu leisten, ohne dass der Urheber die Höhe des Schadens nachzuweisen hat: Die Höhe des Verlust-Honorars beträgt Euro 1.000,00 pro Originaldia und Euro 500,00 bei Dia-Dublikaten. 5. Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Digitale Kopien eines beschädigten oder abhanden gekommenen Unikats im Besitz der Urheber sind kein adäquater Ersatz für das Unikat und bedingen keinen geringeren Schaden als die in Ziff. VII 4. angegebenen Sätze. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist. 6. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist ein Aufschlag auf das Nutzungshonorar in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen. 7. Durch diese Zahlungen gemäß Ziff.VII AGB werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. VIII. Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. 2. Nebenvereinbarungen zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. AGB des JAZZ ARCHIV HAMBURG |
|
|||