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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vergabe von Nutzungsrechten von Fotos des JAZZ ARCHIV HAMBURG

1. Allgemeines
a) Angebote, Lieferungen, Leistungen sowie die Vergabe von Nutzungsrechten an Bildmaterial durch das Jazz Archiv Hamburg, nachfolgend Jazz Archiv genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Jazz Archiv und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Diese AGB finden auch auf die elektronische Speicherung, den Abruf und die Übermittlung von digitalen Bilddatensätzen Anwendung.

b) Es gelten ausschließlich die AGB von Jazz Archiv. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Jazz Archiv ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ist der Kunde mit der Geltung dieser AGB für das jeweilige Vertragsverhältnis nicht einverstanden, so hat er bereits geliefertes Bildmaterial umgehend zu löschen bzw. an Jazz Archiv zurück zu senden

c) Wird durch einen Vertreter im Namen und Auftrag eines Dritten gehandelt und dadurch ein Vertragsverhältnis zwischen Jazz Archiv und dem Dritten angebahnt, ist der Vertreter verpflichtet, Jazz Archiv die Identität des Dritten vor Vertragsschluss bekannt zu geben.

2. Nutzung des Bildmaterials
a) Jazz Archiv stellt dem Kunden gegen eine Bearbeitungsgebühr Bilder bzw. Bildmaterial in elektronischer Form (insbesondere digitale Bilddatensätze unabhängig vom jeweiligen Datenträger oder Übermittlungsweg) zur Verfügung und räumt ihm gegen ein jeweils gesondert zu vereinbarendes Nutzungshonorar jeweils ein einfaches Recht zur Nutzung des ausgewählten Bildmaterials in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein. Jazz Archiv vergibt grundsätzlich nur Nutzungsrechte am fotografischen Urheberrecht. Das Bildmaterial wird dem Kunden zum Zwecke der Auswahl, des Erwerbs von Nutzungsrechten und der Nutzung vorübergehend leihweise zur Verfügung gestellt. Es verbleibt im Eigentum von Jazz Archiv und/oder des jeweiligen Fotografen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, Jazz Archiv vor der Nutzung des Bildmaterials mitzuteilen, an welchem Bildmaterial er Nutzungsrechte in welcher Art, zu welchem Zweck, in welchem Umfang und für welchen Raum erwerben möchte. Er hat im Falle der geplanten Veröffentlichung in einem Printmedium auch anzugeben, in welcher Publikation und mit welchem Verbreitungsgrad diese beabsichtigt ist.

c) Jazz Archiv räumt dem Kunden an dem ausgewählten Bildmaterial ein einfaches und nicht exklusives Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht im Rahmen des vereinbarten Zwecks/Umfanges ein. Stimmen die Angaben des Kunden nach Ziffer 2. Abs. b) mit dem Umfang und der Art der tatsächlichen Nutzung ganz oder teilweise nicht überein, gilt die Freigabeerklärung für die von den Angaben des Kunden abweichende tatsächliche Nutzung als nicht erteilt. In diesem Fall wird Jazz Archiv vom Kunden von allen Ansprüchen Dritter im Hinblick auf die abweichende tatsächliche Nutzung freigestellt.

d) Das Bildmaterial ist vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung in einem bestimmten Medium für den vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang freigegeben. Digitales Bildmaterial von Jazz Archiv ist unverzüglich nach Auswahl bzw. Nutzung vollständig von allen Datenträgern des Kunden zu löschen.

e) Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

f) Das Duplizieren, Bearbeiten, Umgestalten, Nachbilden, elektronische Archivieren etc. des Bildmaterials, dessen Weitergabe an Dritte, die Übertragung und die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie die Einräumung von Nachdruckrechten ist ohne ausdrückliche schriftliche, vorherige Einwilligung von Jazz Archiv nicht gestattet.

g) Für die Honorarabrechnung hat der Kunde anzugeben, welches Bildmaterial in welchem Medium, an welcher Stelle, in welchem Format und in welchem Umfang (z. B. Auflage) genutzt worden ist.

4. Honorar
a) Die Nutzung des Bildmaterials von Jazz Archiv ist honorarpflichtig, auch die Verwendung als Vorlage für Zeichnungen, Grafiken und die Verwendung von Bilddetails, die ungeachtet der hierfür angewandten Technik Bestandteil eines neuen Werkes werden. Lediglich die Verwendung von Thumbnail-Bildern und Preview-Bildern für Layout- und Präsentations-Zwecke ist kostenfrei.

b) Die Höhe des Honorars ist vor der tatsächlichen Nutzung zu vereinbaren. Sie richtet sich nach Medium, Art, Zweck und Umfang der beabsichtigten Nutzung, bei einer beabsichtigten Veröffentlichung in Printmedien zudem nach deren Verbreitungsgrad etc.

c) Wird keine gesonderte Honorarabsprache getroffen, gelten die Honorarsätze für die jeweilige Nutzung in der „Übersicht der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte", herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), in ihrer jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.

d) Das vereinbarte Honorar ist - vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung - jeweils für eine einmalige Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks zu entrichten. Jede andere, erweiterte und/oder wiederholte Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf einer entsprechenden erneuten Freigabeerklärung und Honorarvereinbarung.

e) Für Exklusivrechte und Sperrfristen berechnet Jazz Archiv entsprechende Zuschläge.

f)  Das Honorar ist für die Einräumung von Nutzungsrechten zu entrichten. Wenn der Kunde Jazz Archiv seine Nutzungsabsicht sowie Zweck und Umfang mitgeteilt hat und ihm von Jazz Archiv die entsprechende Freigabeerklärung erteilt wurde, ist Jazz Archiv berechtigt, dem Kunden das Honorar zu berechnen, auch wenn die Nutzung nur teilweise erfolgt ist oder ganz unterbleibt.

g) Alle Materiallieferungen sind gebührenpflichtig. Für die Bearbeitung von Bildbestellungen und die Zusammenstellung auf Datenträger berechnet Jazz Archiv dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr. Die Bearbeitungsgebühr richtet sich nach Art und Umfang, beträgt jedoch mindestens Euro 15,00 und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Falle einer Veröffentlichung entfällt die Bearbeitungsgebühr. Porto, Luftfrachtgebühr und Kurierkosten trägt der Kunde.

5. Zahlungsbedingungen
a) Nutzungshonorare und Gebühren nach diesen AGB, in Angeboten, Preislisten oder sonstigen Unterlagen verstehen sich netto ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.

b) Rechnungen von Jazz Archiv sind 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6. Bildquellennachweis und Belegexemplare

a) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Veröffentlichung einen Hinweis auf Jazz Archiv in Verbindung mit dem Namen des Fotografen (Bildquellennachweis) anzubringen, so wie er in den jeweiligen Dateiinformationen angegeben ist. Aus der Platzierung des Bildquellennachweises muss sich die Zuordnung zu der jeweiligen Fotografie ersehen lassen.

b) Unterbleibt der Bildquellennachweis ganz oder teilweise ohne Verlangen von Jazz Archiv, ist Jazz Archiv berechtigt, einen Aufschlag von 50% auf das vereinbarte Honorar zu berechnen. Der Kunde hat Jazz Archiv von aus dem unterlassenen Bildquellennachweis resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

c) Von jeder Veröffentlichung in Printmedien hat der Kunde Jazz Archiv unaufgefordert kostenlos ein vollständiges Belegexemplar zuzusenden. Bei Veröffentlichungen im World Wide Web ist ein Beleglink per E-Mail zuzusenden.

7. Haftung, Schadensersatz, Vertragsstrafe
a) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung des Bildmaterials. Dies gilt auch, wenn Jazz Archiv gesonderte Infotexte zu dem Bildmaterial liefert. Für Rechtsverletzungen durch eine vertragswidrige, verfälschende und/oder sinnentstellende Nutzung in Bild und Text übernimmt Jazz Archiv keine Haftung. In diesem Fall stellt der Kunde Jazz Archiv von allen Ansprüchen Dritter, die aus einer derartigen Verwendung resultieren, frei.

b) Die Nutzung von Bildern, auf denen prominente Personen abgebildet sind, darf nur redaktionell erfolgen. Für eine Nutzung derartiger Abbildungen zu Werbezwecken hat der Kunde die Einwilligung des Abgebildeten einzuholen.

c) Im Falle einer unberechtigten Nutzung oder Weitergabe des Bildmaterials, unberechtigter Einräumung von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Anfertigung jeder Art von Kopien sowie deren Weitergabe an Dritte ist Jazz Archiv berechtigt, neben dem jeweiligen Nutzungshonorar und etwaiger weiterer durch die Zuwiderhandlung entstandener Gebühren und Kosten eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen Nutzungshonorars vom Kunden zu verlangen. Beiden Parteien bleibt es unbenommen, einen höheren bzw. geringeren Schaden nachzuweisen.

d) Jazz Archiv haftet für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

8. Sonstiges
a) Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Jazz Archiv und dem Kunden gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies auch bei Lieferung von Bildmaterial und/oder die Nutzungsrechtsvergabe an ausländische Kunden.

b) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg. Abweichend kann Jazz Archiv Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

c) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.